Fahrzeugart: Kombination aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B