Fahrzeugart: Schwere Krafträder
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A2,  A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste Hilfe Kurs