a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: |
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang |
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21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW |
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20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Geltungsdauer: |
ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: |
Nein |
Beinhaltet Klasse: |
A2, A1, AM |
Sehvermögen: |
Sehtest |
Erste Hilfe: |
Erste Hilfe Kurs |
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