Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder | ||||||||||||
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
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Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder | ||||||||||||
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
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