a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: |
16 Jahre |
Geltungsdauer: |
ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: |
Nein |
Beinhaltet Klasse: |
AM |
Sehvermögen: |
Sehtest |
Erste Hilfe: |
Erste Hilfe Kurs |
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