Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen)

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit der Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste Hilfe Kurs