Fahrzeugart: Leichtkrafträder
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,  bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste Hilfe Kurs